Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“), gültig ab 30. März 2023

1. Verbindlichkeit

Alle unsere Leistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

2. Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet und vertraulicher Natur. Sie dürfen keinesfalls an Dritte übertragen, abgetreten oder diesen zur Kenntnis gebracht werden, soweit wir nicht vorgängig schriftlich zugestimmt haben. Auf unser Verlangen sind uns bei Ausbleiben von entsprechenden Bestellungen sämtliche übergebenen Unterlagen vollumfänglich zurückzuerstatten. Eine Verletzung dieser Diskretions- und Rückgabepflichten würde uns gegebenenfalls zu Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich, wenn nicht klar in einer anderen Währung angegeben, in Schweizer Franken exklusive MWST.

4. Verrechnung von Mehraufwand

Jegliche nicht schriftlich vereinbarten Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.

5. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

Rechnungsstellung für eine Lieferung erfolgt bereits bei Lieferbereitschaft, falls der Zeitpunkt der Auslieferung bestellerseitig verzögert wird.

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wechsel und Checks gelten erst bei ihrer Einlösung und beim definitiven Eingang als Zahlung.

6. Abnahme

Für das Bestehen einer Abnahme gelten nur die bei Auftragserteilung vereinbarten Leistungen bzw. Pflichten. Werden diese ursprünglich vereinbarten Pflichten erfüllt, hat OdeServices GmbH das Recht, die dafür vereinbarten Kosten in Rechnung zu stellen.

7. Verzug

Der Besteller gerät mit Ablauf der Zahlungsfristen in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldeten Verzugszins berechnet sich nach banküblichen Zinssätzen für Blankokredite, liegt jedoch mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank.

8. Rücktrittsrecht

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte und Installationen zurückzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz geltend zu machen.

9. Lieferfristen / Höhere Gewalt

Wir versuchen immer, die von uns genannten, sorgfältig berechneten Lieferfristen auch unter nicht vorausseh-baren Schwierigkeiten einzuhalten. Wir können dafür jedoch keine bindenden Zusicherungen abgeben. In allen Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung der Lieferfristen entbunden, ohne dass dem Besteller das Recht zusteht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz geltend zu machen.

10. Gewährleistung

OdeServices GmbH sichert eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung der ihr übertragenen Arbeiten zu.

Unsere Garantie beschränkt sich jedoch nach unserem Ermessen auf Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Sachwertes der nicht ersetzten Produkte oder Bestand-teile. Jede weitergehende Sach- oder Rechtsgewähr-leistung, im Besonderen für so genannte mittelbare oder indirekte Schäden, wird ausgeschlossen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist ausgeschlossen. Falls nicht anders schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine Vor-Ort-Garantie.

Software als Dienstleistung oder im Verbund mit Systemlösungen/Gesamtanlagen ist nach 4 Wochen ab Lieferdatum stillschweigend abgenommen, d.h. jegliche Anpassungen nach dieser Frist werden zahlungspflichtig. Falls eine Abnahme vereinbart und bestanden wurde, werden jegliche Anpassungen ab Abnahmedatum kostenpflichtig.

OdeServices GmbH übernimmt für bestellerseitige Fremdaggregate, welche für die Ausarbeitung einer Dienstleistung oder Systemlösung verwendet oder integriert werden, keine Haftung. Diesbezüglich ist der Status unserer Mitarbeiter den internen Mitarbeitern des Bestellers gleichgesetzt.

Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn vom Besteller oder Dritten Veränderungen oder Reparaturen an den von uns gelieferten Waren oder Leistung vorgenommen werden.

11. Mängelrügen

Bei erkennbaren Mängeln hat uns der Kunde umgehend nach Eingang der Lieferung Anzeige zu erstatten. Zeigen sich verborgene Mängel erst später, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Unterlässt der Kunde die sofortige Mängelrüge, so gilt das Produkt als genehmigt.

12. Eigentumsvorbehalt

An allen verkauften Produkten behalten wir uns bis zum Eingang des vollen Kaufpreises das Eigentumsrecht vor und sind berechtigt, eine entsprechende Eintragung im zuständigen Eigenturmsvorbehaltsregister zu veranlassen.

13. Abtretung

Ausser im Fall einer Gesamtrechtsnachfolge ist keine der Parteien berechtigt, ohne die vorgehende schriftliche Zustimmung der anderen Partei, ihre Rechte und Pflichten unter diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen.

14. Geistiges Eigentum

Der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart, kein Anspruch auf Software-Quellcode, CAD-Daten, Entwicklungs- und Fertigungsunterlagen.

Sofern es sich nicht um einen Auftrag mit Verrechnung nach Aufwand ohne Kostendach handelt, sind jegliche Entwicklungen inkl. Besteller spezifischer Entwicklungen geistiges Eigentum der OdeServices GmbH.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sofern nicht etwas anderes speziell schriftlich vereinbart ist, gilt für alle Lieferungen und Montagearbeiten im In- und Ausland schweizerisches Recht. Entgegenstehende ausländische zwingende Vorschriften müssen in den entsprechenden Verträgen speziell bezeichnet werden.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Besteller und der OdeServices GmbH, gleichgültig aus welchen Gründen diese entstanden sind, ist in jedem Fall das Gericht am Sitz von OdeServices GmbH.

16. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Es bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im übrigens gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

OdeServices GmbH, 8620 Wetzikon

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